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Art Law & Entertainment Law

Die ATAG Advokaten beraten sämtliche Teilnehmer des Kultur- und Kunstmarktes: Künstler, Sammler, Museen, Kunstunternehmen, Veranstalter, Sponsoren und Kulturverbände und verfügt über die nötige diesbezügliche Expertise in den Bereichen Urheberrecht, Kulturförderung, Kulturgütertransfer (inkl. Raubkunst und Fluchtgut), Bühnenrecht, Kunst im digitalen Zeitalter und Entertainment Law (inkl. Film, Konzert, Musical, Shows). Wir beraten Berufssportler, Künstler, Referenten und Organe von Unternehmen hinsichtlich den diese Personengruppe spezifisch tangierenden Steuerbelange. Im Streitfall führen die ATAG Advokaten auch Prozesse vor Gerichten und Schiedsgerichten.

  • Aushandlung und Erarbeitung von Verträgen im Bereich Kultur- und Kunstrecht, wie allgemeine Auktions- und Einliefererbedingungen und individuelle Konsignations- oder Kaufverträge
  • Beratung bei Fragen der Ein- und Ausfuhr sowie der Versicherung von Kunstgegenständen
  • Beratung bei Fragen des Kulturgütertransfergesetzes und der Rückführung gestohlener Kunst
  • Abklärungen von immaterialgüterrechtlichen- oder persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung auf den Gebieten Urheberrecht, Kulturförderung, Kulturgütertransfer (inkl. Raubkunst und Fluchtgut) Bühnenrecht, Kunst im digitalen Zeitalter und Entertainment Law (inkl. Film, Konzert, Musical, Shows)
  • Verhandlungsführung über Urheberrechtstarife mit den Verwertungsgesellschaften
  • Führung von Prozessen vor Gerichten und Schiedsgerichten
  • In- und ausländische Quellensteuern
  • Domizilfragen
  • Strukturierung von Einnahmen
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